Diese Ethik-Richtlinien informieren die Öffentlichkeit darüber, welches Verhalten von Lehrenden Transaktionsanalytiker*innen der DGTA erwartet werden kann.
Sie sind auf der Grundlage der entsprechenden ITAA-, EATA und DGTA-Erklärungen formuliert und ergänzen diese.
Lehrende Transaktionsanalytiker*innen (TSTA's, PTSTA's und CTA-Trainer*innen) verpflichten sich, diese Ethik.-Richtlinien zu beachten und sich im Konfliktfall einem Klärungsprozess durch die Ethikkommission der DGTA zu stellen.
1. Menschenbild
1.1. Lehrende Transaktionsanalytiker*innen bekennen sich zu dem in den TA-Ethik-Richtlinien formulierten und im Grundgesetz verankerten Schutz der Menschenwürde. Danach hat jeder Mensch eine eigene, unantastbare Würde und unveräusserliche Rechte, unabhängig von seinen persönlichen Fähigkeiten.
1.2. Lehrende Transaktionsanalytiker*innen begreifen den Menschen als eine in sozialen Beziehungen lebende und auf deren lebensdienliche Gestaltung angewiesene Existenz.
1.3. Jeder Mensch wird in seiner unverwechselbaren Persönlichkeit und soziobiografischen Einmaligkeit erkannt und ernstgenommen. Das beinhaltet das Recht auf mündige Selbstbestimmung und die Möglichkeit, dieses jederzeit wahrzunehmen; die Rechte anderer bleiben davon unbeschadet.
1.4. Lehrende Transaktionsanalytiker*innen unterstützen de Teilnehmenden in der Wahrnehmung ihrer Eigenverantwortung, sind sich aber des Spannungsfeldes zwischen der Eigenverantwortung der Teilnehmenden und der Schutzpflicht der lehrenden gegenüber den Weiterbildungsteilnehmer*innen und deren Klient*innen bewusst.
1.5. Lehrende Transaktionsanalytiker*innen betrachten den Menschen als ganzheitliches Wesen, das Körper, Geist und Seele integriert, und richten ihre Trainingsmethoden daran aus.
2. Zum Selbstverständnis der Lehrenden Transaktionsanalytiker*innen
2.1. Lehrende Transaktionsanalytiker*innen sind sich bewusst, dass sie auf die Meinungsbildung und Persönlichkeitsentwicklung vieler Menschen Einfluss nehmen. Sie regen im Rahmen ihrer Lehrtätigkeit zum Überdenken von Haltungen und Standpunkten an, verhelfen zu anderen Sichtweisen und bewirken Veränderungen im Verhalten.
2.2. Insbesondere suchen sie bei den Weiterbildungs-Teilnehmenden das Bewusstsein der Würde, Autonomie und Verantwortung des Menschen zu wecken und ein berufliches Handeln aus diesem Bewusstsein zu fördern.
2.3. Lehrende Transaktionsanalytiker*innen nehmen gesellschafliche Entwicklungen wahr. Ihnen tragen sie Rechnung, indem sie sich hinsichtlich ihrer Fachkenntnisse und Methodenkompetenz stets auf aktuellen Stand bringen und sich zum Gewährleisten bestmöglicher Standards verpflichten. Sie sorgen für die eigene Fortbildung und Supervision; pflegen den Erfahrungsaustausch mit anderen Weiterbildenden.
2.4. Durch ihre Tätigkeit versuchen sie zur Entwicklung einer zukunftsfähigen Gesellschaft beizutragen. Dies kann z.B. beinhalten:
- zu lebenslangem Lernen und bewusster Lebensführung anzuregen sowie Prozesse zur persönlichen und gesellschaflichen Werteorientierung zu unterstützen
- Macht- und Ohnmachtsbeziehungen zwischen Männern und Frauen, Kindern und Erwachsenen, Alten und Jungen zu bedenken und sich für die Rechte wirtschaftlich und sozial benachteiligter Menschen einzusetzen
- bürgerschaftliches Engagement und Möglichkeiten zur politischen Bürgerbeteiligung zu fördern sowie für Formen friedensorientierter Konfliktregelungen einzutreten
- kulturelle Identitätsbildung und zugleich Offenheit für interkulturelle Begegnungen zu fördern
- für ein Wirtschaften einzutreten, das die natürlichen Lebensgrundlagen dauerhaft sicherstellt
3. Zum Verhältnis Lehrende Transaktionsanalytiker*innen - Weiterbildungsteilnehmer*innen
Die Lehrenden Transaktionsanalytiker*innen sind sich ihrer Fürsorgepflicht gegenüber ihren Weiterbildungsteilnehmenden und deren Klient*innen bewusst.
3.1. Lehrende Transaktionsanalytiker*innen gehen mit ihren Weiterbildungsteilnehmenden nach entsprechender Information vertraglich klar vereinbarte Arbeitsbeziehungen ein. Sofern Teilnehmer*innen nicht in der Lage oder bereit sind, im Rahmen dieser vertraglichen Arbeitsbeziehungen zu handeln, müssen die Lehrenden Transaktionsanalytiker*innen die Beziehung lösen, und zwar so, dass den betreffenden Teilnehmer*innen dadurch kein Schaden zugefügt wird.
3.2. Zu den Pflichten Lehrender Transaktionsanalytiker*innen gehört, regelmässig die vertragliche Arbeits- und Beziehungsebene anzusprechen, Konflikte aufzugreifen und Unausgesprochenes ggf. zu klären.
3.3. Lehrende Transaktionsanalytiker*innen wenden nur Methoden an, die mit dem unter 1. ausgeführten Menschenbild vereinbar sind.
3.4. Lehrende Transaktionsanalytiker*innen enthalten sich jeder Form von Repression gegenüber ihren Trainingsteilnehmenden. Sie begegnen ihnen mit Respekt, Achtung und Wertschätzung.
3.5. Lehrende Transaktionsanalytiker*innen enthalten sich jeder finanziellen, sexuellen oder sonstigen Ausbeutung ihrer Teilnehmenden.
3.6. Sie verstehen sich insofern als Modelle für ihre Weiterbildungsteilnehmer*innen, die ihrerseits wieder mit Menschen arbeiten.
3.7. Die Lehrenden Transaktionsanalytiker*innen verpflichten sich, persönliche Informationen, die sie im Rahmen ihrer Tätigkeit erhalten, vertraulich zu behandeln.
3.8. Die Lehrenden Transaktionsanalytiker*innen halten sich auf dem aktuellen -Stand der Information, was TA-Weiterbildungs- und Examensbestimmungen angeht, und informieren ihre Teilnehmenden fortlaufend darüber.
3.9. Halten Lehrenden Transaktionsanalytiker*innen den Kenntnis-, Erfahrungs- oder Entwicklungsstand prüfungswilliger Kandidat*innen für nicht ausreichend, sprechen sie dies in geeigneter Weise klar an und entwickeln Möglichkeiten wie diese sich mi ihren Fähigkeiten und -Grenzen auseinander setzen können.
3.10. Die Lehrenden Transaktionsanalytiker*innen stellen sicher, dass sich ihre Kandidat*innen nicht ohne adäquate emotionale Unterstützung in die Stresssituation "mündliche Prüfung" begeben.
4. Zum Verhältnis der Lehrenden Transaktionsanalytiker*innen untereinander
4.1. Die Lehrenden Transaktionsanalytiker*innen bringen ihren Kolleg*innen Respekt, Achtung und Wertschätzung entgegen. Kritik an der Berufsausübung von Kolleg*innen wird sachlich-konstruktiv und fair angebracht.
4.2. Wenn sie Grund zu der Annahme haben, dass Kolleg*innen sich nicht gemäss dieser ethischen Richtlinien verhalten, so haben sie die Verantwortung, diese darauf hin anzusprechen und - falls keine Lösung gefunden wird - ihren TA-Fachverband zu informieren.
5. Zum Verhältnis Lehrende Transaktionsanalytiker*innen und TA-Gesellschaften
Die Lehrenden Transaktionsanalytiker*innen wahren und fördern durch ihr Auftreten und ihre Arbeitsweisen das Ansehen der TA-Fachverbände.
5.1. Die Lehrenden Transaktionsanalytiker*innen respektieren die Rechte derjenigen TA-Organisation(-en), deren Mitglied sie sind.
5.2. Sie beachten die sozialen Regeln und ethischen Grundlagen der TA-Gemeinschaft, in der sie arbeiten.
5.3. Sie vermeiden irreführende Angaben über eigene berufliche und TA-Qualifikationen und Absichten sowie über Verbindungen und Zugehörigkeiten zu Organisationen.
Die Weiterbildenden anerkennen die von den TA-Gesellschaften organisierten Konfliktlösungsverfahren (Ethik-Kommissionen).