Allgemeine Geschäftsbedingungen, gültig ab August 2017
1. Geltungsbereich
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Weiterbildungsangebote der Berner Seminare für Transaktionsanalyse (nachfolgend BSTA genannt).
2. Anmeldung
a) Ein Aufnahmegespräch mit der Leitung BSTA ist Voraussetzung zur schriftlichen Anmeldung für die laufende Weiterbildung in Transaktionsanalyse.
b) Für die Teilnahme an einzelnen Angeboten genügt die schriftliche Anmeldung.
c) Die Anmeldung zur Teilnahme an einem Angebot ist verbindlich. Die Leitung BSTA entscheidet über die Zulassung. Die Teilnahme-Anwärter*innen werden über die Zulassung schriftlich informiert.
d) Mit der Zulassung und/oder der Bestätigung eines Studienplatzes (beim Belegen eines einzelnen Angebotes) verpflichtet sich die Teilnehmenden zur fristgerechten Zahlung der Weiterbildungskosten.
e) Über eine allfällige Nicht-Durchführung eines Angebotes werden Sie nach Anmeldeschluss informiert.
3. Zulassung
Zugelassen werden volljährige Personen, welche über Berufserfahrung verfügen und ein entsprechendes Anwendungsfeld vorweisen. Die Bereitschaft zu Selbsterfahrung und Supervision zu Lernzwecken wird vorausgesetzt. Das eigenverantwortliche Lernen ist Bedingung.
4. Umfang der Leistungen
In der Weiterbildung sind Training, Benutzung der Infrastruktur von BSTA und abgegebene Lehrmaterialien eingeschlossen. Weitere Kosten (z.Bsp. Fachliteratur, Besuch Kongresse etc.) fallen zusätzlich an. Zum Abschluss der Weiterbildung wird eine Bestätigung der Teilnahme über die besuchten Angebote ausgestellt. Voraussetzung für die Bestätigung der Teilnahme über das ganze Angebot ist i.d.R. eine Anwesenheit von mind. 80%, die aktive Teilnahme und der erfüllte Kompetenznachweis im Falle fortlaufender Weiterbildung. Die Teilnahme kann auf Wunsch auch im Bildungspass des SVEB eingetragen werden
5. Abmeldungen / Rückerstattungen
Bei Abmeldung von der Teilnahme an einzelnen Angeboten bis 15 Tage vor dem Durchführungsdatum wird eine Gebühr von Fr. 50.- erhoben. Bei Abmeldung für die Teilnahme am fortlaufenden Weiterbildungsangebot bis 10 Tage nach der schriftlichen Anmeldung wird eine Bearbeitungsgebühr von Fr. 200.- erhoben. Bei Abmeldung für die Teilnahme am fortlaufenden Weiterbildungsangebot vor Beginn der Weiterbildung und bei einzelnen Angeboten bis 10 Tage vor dem Durchführungsdatum werden 50% des zu verrechnenden Betrages geschuldet. Ab 14 Tage vor der Durchführung der einzelnen Angebote und ab Beginn der fortlaufenden Weiterbildung ist der ganze zu verrechnende Betrag geschuldet. Diese Kosten entstehen nicht, wenn durch die annullierende Person ein*e valable*r Ersatzteilnehmer*in gefunden wird. Der Entscheid, ob ein*e Ersatzteilnehmer*in valabel ist, liegt im Ermessen der Leitung BSTA. Der Betrag wird von der Vertragspartei geschuldet, bis zum gültigen Abschluss des neuen Vertrags mit dem/der Ersatzteilnehmer*in.
6. Nicht-Erscheinen, Abmeldung, Abbruch, Ausschluss
Bei Nicht-Erscheinen, Abmeldung, Abbruch oder Ausschluss ist der volle in Rechnung gestellte Betrag geschuldet. Bei aussergewöhnlichen und unverschuldeten Härtefällen (längerdauernde Krankheit, Unfall etc.) kann bei fortlaufenden Weiterbildungen ein teilweiser Verzicht geprüft werden. Aufgrund eines dafür eingereichten Gesuches prüft und entscheidet die Leitung BSTA abschliessend. Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung
7. Ausschluss
Teilnehmende welche durch ihr Verhalten den Lernprozess der anderen Teilnehmenden bezüglich Inhalten, persönlichen Umgang oder vorsätzliche Sachbeschädigung etc. stören oder verunmöglichen, können aus dem Weiterbildungsangebot ausgeschlossen werden. Bei nicht oder nicht-fristgerechter Zahlung können die BSTA Teilnehmende vom Besuch des Weiterbildungsangebotes ausschliessen
8. Rechnungsstellung und Zahlungsmodalitäten
Der / die rechtliche Debitor*in sind grundsätzlich die Teilnehmenden, unabhängig von der bei der Anmeldung angegebenen Rechnungsadresse. Die Rechnungsstellung erfolgt in CHF an die bei der Anmeldung angegebene Rechnungsadresse. Wenn Zahlungsfristen versäumt werden, können Bearbeitungsgebühren erhoben werden. Die Rechnungsstellung erfolgt bei fortlaufenden Angeboten jeweils vor Semesterbeginn (Anfang Dezember und Anfang Juni); bei einzelnen Angeboten vor Beginn, gemäss den ausgeschriebenen Kosten oder gemäss Vereinbarung mit der Leitung BSTA. Die Vereinbarung von Ratenzahlungen liegt im Ermessen der Leitung BSTA. Aus der Nicht-Teilnahme an einzelnen Veranstaltungen oder Lektionen lassen sich keine finanziellen Ansprüche gegenüber den BSTA ableiten. Sie berechtigen nicht dazu, sie zu einem anderen Zeitpunkt nachzuholen. Wenn einzelne Veranstaltungen durch die BSTA abgesagt oder abgebrochen werden müssen, können Teilnehmende keine weitergehende Entschädigung als die anteilmässige Rückerstattung der Weiterbildungskosten geltend machen.
9. Ausfall von Dozierenden
Die BSTA behalten sich das Recht auf Änderungen sowohl beim Weiterbildungsprogramm als auch bei der Auswahl der Dozierenden vor. Sollten Dozierende oder Referierende kurzfristig ausfallen, wird stets versucht, für das geplante Datum personellen Ersatz zu finden. Ist dies nicht möglich, so wird ein Nachholtermin angeboten. Ein Anspruch auf Schadenersatz bzw. auf (Teil-) Rückerstattung der Weiterbildungskosten besteht in keinem Fall.
10. Haftung
Für die Veranstaltungen der BSTA wird jegliche Haftung für entstandene Schäden ausgeschlossen. Teilnehmende sind selber für eine ausreichende Versicherungsdeckung verantwortlich (wie Unfall-, Annullierungskosten-, Haftpflicht-, Diebstahlversicherung etc.)Für Diebstahl und Verlust von Gegenständen können die BSTA nicht haftbar gemacht werden.
11. Datenschutz
Mit der Anmeldung geben die Teilnehmenden das Einverständnis, dass persönliche Daten für die Organisation der Weiterbildung elektronisch erfasst werden. Über den elektronischen und postalischen Weg können Blogposts, News und Werbung der BSTA versandt werden. Wenn über elektronische Medien vertrauliche Informationen ausgetauscht werden sollten, sind diese zu anonymisieren. Die Teilnehmenden verpflichten sich auch über den Abschluss der Weiterbildung hinaus zu Stillschweigen und wahren die Vertraulichkeit. Blogs, News und Werbung können nach Abschluss der Weiterbildung eingestellt oder von den Teilnehmenden abbestellt werden.
12. Video – und Audioaufnahmen
Ohne ausdrückliches Einverständnis der BSTA und der betroffenen Teilnehmenden dürfen in den Räumlichkeiten der BSTA keine Video- oder Audio-Aufnahmen gemacht werden.